Bei einem dokumentierten Bruttostundenlohn von Fr. 27.20 (vgl. Sammelbeilage zur Eingabe des Klägers vom 30. Juni 2023 [Lohnabrechnungen]) entspricht dieses Einkommen etwa sechs Arbeitsstunden pro Monat und damit einem Arbeitspensum von ca. 4 %. Der Kläger brachte anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung vom 8. September 2022 vor, dass er die "Stelle auf Stundenlohnbasis" wegen des kommenden Kindes "auf Eis gelegt" habe (act. 52). Der für eine mangelnde oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit - 12 -