Der Kläger arbeitet als […] bei der […] S._____ in einem 80 %-Pensum (act. 7, 17, 52), was rund 34 Stunden pro Woche entspricht. Das dort erzielte Einkommen (Fr. 5'334.00) ist unstrittig. Der Kläger stellt auch nicht in Abrede, dass er bei der E._____ GmbH (ebenfalls im […]) im Monatsdurchschnitt Fr. 143.00 verdienen kann. Bei einem dokumentierten Bruttostundenlohn von Fr. 27.20 (vgl. Sammelbeilage zur Eingabe des Klägers vom 30. Juni 2023 [Lohnabrechnungen]) entspricht dieses Einkommen etwa sechs Arbeitsstunden pro Monat und damit einem Arbeitspensum von ca. 4 %.