4.2.2. Der Kläger bringt vor, sein Durchschnittslohn betrage nur Fr. 5'334.00; die E._____ beschäftige ihn nicht mehr. Seine Ausgaben beziffert er auf Fr. 5'473.00 (F._____ Fr. 150.00, G._____ ohne Mietkosten [Krankenkasse, Kita] Fr. 910.00, Mietkosten Fr. 1'970.00 [Hälfte], Eheschulden Fr. 470.00, Kreditkartenrückzahlungen aus Ehe Fr. 350.00, berufsbedingte Ausgaben Fr. 273.00, Krankenkasse Fr. 240.00, Internet/Telefon Fr. 100.00, Steuern Fr. 300.00, Stromkosten Fr. 60.00, Lebensmittelkosten Fr. 400.00, Schuldenrückzahlung an H._____ Fr. 250.00 [Umzugskosten im Oktober 2022 von insgesamt Fr. 3'000.00]). Die Vorinstanz habe die unterhaltsberechtigten Kinder F._____ (geb.