6. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden monatlichen Nettoeinkommen ausgegangen: - Gesuchsteller Fr. 5'477.00 (EUR 5'586.00) (inkl. Bonusanteil; 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) - Gesuchsgegnerin Fr. 2'152.00 (EUR 2'196.00) -4- (exkl. Kinderzulagen, inkl. 13. Monatslohn, inkl. Umsatzbeteiligung, nach Aufrechnung des Steuerbeitrags von EUR 251.00 und des Krankenversicherungsbeitrages von EUR 201.00)"