Nach dem Gesagten sind in teilweiser Gutheissung der Berufung der Beklagten die ihr geschuldeten Unterhaltsbeiträge in der Zeit von 17. Juli 2022 bis 31. Juli 2023 von Fr. 2'885.00 auf Fr. 3'855.00 (bis Ende Februar 2023), Fr. 3'555.00 (März bis und mit Juni 2013) und Fr. 3'335.00 (Juli 2023) zu erhöhen. In den Phasen ab August 2023 bleibt es bei den von der Vorinstanz festgesetzten Unterhaltsbeiträgen, nachdem der Kläger keine Berufung erhoben hat.