__ Gewinnungskosten beziffern können und müssen. Nachdem sie dies nicht getan hat (und im Lehrvertrag der Ausbildungsort unkenntlich gemacht wurde, sodass sich die Abonnementskosten von Amtes wegen bestimmen liessen), können ab der zweiten Phase keine Gewinnungskosten mehr berücksichtigt werden. Zum vorstehenden Grundbedarf kommt der Überschussanteil von Fr. 842.20 (vgl. BGE 5P.242/2006 E. 5 mit Hinweis auf BGE 128 III 65 E. 4a, wonach eine Vereinbarung über die eheliche Aufgabenteilung für eine Trennung weitergilt) hinzu,; allerdings nur bis zu seiner Volljährigkeit (BGE 147 III 265 E. 7.2 in fine). Es ergeben sich so für D._____ Bedarfszahlen wie folgt: