Fr. 509.05 + Fr. 194.60 + Fr. 113.05 + Fr. 654.30 + Fr. 110.30 + Fr. 64.45). Damit ist für die vier Monate April bis und mit Juli 2017 ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 1'737.05 (= [Fr. 5'302.35 + Fr. 1'645.75] : 4) erstellt. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Lohnunterlagen unvollständig sind bzw. für die ersten drei Monate 2023 sogar vollständig fehlen, rechtfertigt sich, der Beklagten während der Phase 1 ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 2'250.00 anzurechnen. - 23 -