Für das Jahr 2022 liegen nun nicht mehr nur der Lohnausweis der G._____ über Fr. 4'696.60 für den Zeitraum 7. Februar bis 28. Oktober (8 2/3 Monate; vgl. Beilage 25 zur beklagtischen Stellungnahme zur Berufungsantwort), sondern neu auch der Lohnausweis der F._____ AG über Fr. 13'135.00 für den Zeitraum 1. Juni bis 31. Dezember vor (7 Monate; vgl. Beilage 24 zur besagten Stellungnahme). Der Zeitraum vom 17. Juli (Trennung) bis 28. Oktober 2022 (Arbeitsende G.____) beträgt 3 1/3 Monate. Das im Zeitraum von 8 2/3 Monaten erzielte Einkommen von Fr. 4'696.60 ist entsprechend auf 3 1/3 Monate umzurechnen, was Fr. 1'806.00 (Fr. 4'696.00 : 8 2/3 x 3 1/3) entspricht.