Wieso ihr Einkommen ab Januar 2023 tiefer sein solle, erhelle sich nicht. Auf jeden Fall stehe nun aber fest, dass die Beklagte im August 2023 eine Arbeitsstelle in einem 90 %-Pensum angetreten habe und damit brutto Fr. 5'500.00 verdiene. Ausgehend davon, dass sie einen 13. Monatslohn erhalte, resultiere ein monatlicher Nettolohn von Fr. 5'400.00. Da zu vermuten sei, dass sie auf eigenen Wunsch in einem reduzierten Pensum arbeite, dies aber keinen Schutz verdiene und ihr ein 100 %-Pensum zumutbar sei, könne sie ein Nettoeinkommen von Fr. 6'000.00 generieren.