Sie gewährte der Beklagten eine Übergangfrist von sechs Monaten, um eine Festanstellung in einem 100 %-Pensum zu finden. Für die bis Ende Dezember 2023 dauernde Übergangzeit sei die Beklagte gehalten, ihre Stundentätigkeit auszubauen, weshalb ihr ein hypothetisches Einkommen von Fr. 2'500.00 (ca. 20-25 Arbeitsstunden zu einem Stundenlohn zwischen Fr. 25.00 und Fr. 30.00) angerechnet werde (Phase 2). Das ab 1. Januar 2024 (ab Phase 3) in einer Vollzeitanstellung erzielbare hypothetische Einkommen veranschlagte die Vorinstanz auf Fr. 3'985.00 bzw. recte Fr. 4'041.45 (Fr. 4'288.00 [