6.2. 6.2.1. Der unbestrittene familienrechtliche Bedarf des Klägers beläuft sich auf Fr. 3'756.00 (Grundbetrag Fr. 1'200.00; Wohnkosten Fr. 970.00; KVG-Prä- mie Fr. 229.00; Mehrkosten auswärtiger Verpflegung Fr. 200.00; Arbeitsweg Fr. 557.00; Versicherungs- und Kommunikationspauschale Fr. 100.00; Steuern Fr. 500.00) bis 31. Juli 2023 (Phase 1) und vermindert sich danach für die weiteren Phasen auf Fr. 3'629.00 (einerseits Erhöhung der Wohnkosten auf Fr. 1'600.00, anderseits Wegfall der Gewinnungskosten von Fr. 200.00 bzw. Fr. 557.00, weil sich die ehemals eheliche Wohnung, die - 18 -