Dabei steht dem aufgewendeten Geld kein handfester und wieder liquidierbarer Vermögenswert gegenüber (im Fall der Helikopterflugausbildung) oder es wurde ein Gut angeschafft, das zwar noch einen (mutmasslich erheblichen Zeit-) Wert ausweist (Auto). Da das Auto aber zum langfristigen Verbrauch bestimmt ist, stellt dessen Anschaffung entgegen der offenbar vom Kläger vertretenen Auffassung keine Spartätigkeit dar.