Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Vielmehr ist es möglich, dass die Lebenshaltung auch in einem solchen Fall tatsächlich aufrechterhalten wird, indem auf bestehendes Vermögen zurückgegriffen wird (vgl. dazu den vorstehenden Absatz betreffend die Vermögensbildung mit Blick auf Unwägbarkeiten des Lebens).