es werde insbesondere bestritten dass die Anschaffung eines neuen Autos nicht als Sparquote qualifiziert werden könne; wenn wider Erwarten den Ausführungen der Beklagten gefolgt würde, so müsste der Kaufbetrag über mehrere Jahre abgeschrieben werden, sodass nur der Kaufbetrag im Umfang der Amortisation nicht als Sparquote qualifiziert werden könnte. Ebenfalls bestritten werde, dass die Helikopterflugausbildung als Ausbildung nicht als Sparquote zu qualifizieren sei; der Kläger sei gelernter Schreiner und es habe offensichtlich keine Notwendigkeit bestanden, eine zusätzliche Ausbildung zu absolvieren;