8. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'200.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'600.00 auferlegt. Der vom Gesuchsteller geleistete Kostenvorschuss von Fr. 2'400.00 wird verrechnet. die Gesuchsgegnerin hat dem Gesuchsteller Fr. 800.00 direkt zu ersetzen sowie Fr. 800.00 an die Gerichtskasse Muri zu bezahlen." 2. 2.1. Gegen diesen ihr am 5. Juli 2023 in motivierter Fassung zugestellten Entscheid erhob die Beklagte am 17. Juli 2023 fristgerecht Berufung mit folgenden Anträgen: