1.4. Mit Schreiben vom 21. März 2021 unterbreitete die Gerichtspräsidentin den Parteien einen Vergleichsvorschlag. Während die Beklagte den Vergleich unterzeichnete, lehnte der Kläger mit Eingabe vom 3. April 2023 den Vergleichsvorschlag ab; ferner machte er unter Einreichung von Unterlagen neu eine Sparquote geltend. Mit Eingabe vom 13. April 2023 beantragte die Beklagte, es seien die in der Eingabe vom 3. April 2023 enthaltenen Behauptungen und Beweismittel aus dem Recht zu weisen. 1.5. Am 29. Juni 2023 erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Muri: "1. Es wird festgestellt, dass die Parteien seit dem 17. Juli 2022 getrennt leben.