4. Finanzielles 4.1. Es sei der Gesuchsteller zu verpflichten, der Gesuchsgegnerin monatlich vorschüssig, rückwirkend ab 17.07.2022, für ihren persönlichen Unterhalt einen Unterhalt von CHF 4'674.00 zu bezahlen. 5. Auskunftspflicht 5.1. Es sei der Gesuchsteller zu verpflichten, die nachfolgenden Beweismittel ins Recht zu legen: 5.2. Edition der Mietverträge des GS 5.3. Edition sämtlicher Kontoauszüge des GS -3-