"1. Getrenntleben 1.1. Es sei festzustellen, dass die Parteien zum Getrenntleben auf unbestimmte Zeit berechtigt sind, und es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Parteien bereits seit dem 17.07.2022 getrennt leben. 2. Hausrat und Mobiliar 2.1. Es sei das Auto Skoda dem Gesuchsteller [= Kläger] zur Benutzung zuzuweisen. 3. Familienwohnung 3.1. Es sei die eheliche Wohnung mit Adresse […], […] Q._____, der Gesuchsgegnerin [= Beklagte] zur alleinigen Benutzung für sich und die Kinder zuzuweisen.