Die Mutter der Klägerin versuche, ihm Kosten aufzubürden. So habe diese die Klägerin im Januar und Februar 2023 plötzlich für Dienstagvormittag in der Kita angemeldet, obwohl die Mutter während dieser Zeit die Klägerin hätte betreuen müssen. Ausserdem könne er sich um die Klägerin kümmern. Die Vorinstanz stelle willkürlich fest, dass er auch künftig die Unterhaltsbeiträge nicht in der korrekten Höhe leisten werde. Den Unterhaltsbeitrag für August 2023 habe er sogar im Voraus bezahlt. Er wolle auch so weiterfahren, zumindest bis die Verhandlung über die Klagebewilligung stattgefunden habe.