" 1. Die jeweilige Arbeitgeberin des Gesuchsgegners, derzeit die Firma E._____ AG, […], vom Lohn des Gesuchsgegners monatlich die jeweils indexangepassten Beträge gemäss Urteil des Bezirksgerichts Q._____ vom 11. April 2022, derzeit Fr. 2'104.00 bzw. ab dem 1. August 2023 Fr. 1'287.00, abzuziehen und zu Handen der Gesuchstellerin direkt an deren Vertreterin, die C._____, […], auf die IBAN-Nr. […] zu überweisen. In diesem Umfang kann sich die Arbeitgeberin von ihrer Schuld gegenüber dem Gesuchsgegner nicht durch Zahlung an ihn selbst befreien.