" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 31. Januar 2023) für den Betrag von CHF 67'284.50 und für die Kosten des Zahlungsbefehls von CHF 103.30 sowie für den Kostenersatz gemäss Ziffer 2 hiernach definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 500.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von CHF 500.00 verrechnet, so dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin CHF 500.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."