4.4.1.2. Die Berufungsbeklagte wurde sodann in zwei öffentlich beurkundeten Erbverträgen, die die Erblasserin am 15. März 1993 (act. 5 ff. bzw. act. 11 ff.) mit ihrem langjährigen Lebenspartner (D._____) am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz (T._____) abgeschlossen hatte, für den Fall des Vorversterbens von D._____ als alleinige Erbin der Erblasserin eingesetzt (act. 7 im Allgemeinen bzw. act. 12 betreffend eine in Spanien [[...]] gelegene Liegenschaft). Bei dieser Erbeinsetzung handelte es sich, obwohl in einem Erbvertrag enthalten, nicht um eine vertragliche, sondern eine testamentarische, die die Erblasserin nachträglich frei (und unabhängig von einem Vorversterben von D.___