Wie im Wesentlichen schon im angefochtenen Entscheid (E. 3.2 mit Hinweisen, vor allem auf BGE 5A_757/2016) ausgeführt, verschafft die Bescheinigung als behördliches Dokument den darin ausgewiesenen Personen das provisorische Recht, den Nachlass in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen; sie fusst auf einer vorläufigen Beurteilung der Rechtsnachfolge durch die Behörde, die sich auf die gesetzliche Erbfolge (die namentlich anhand von Familienausweisen oder Auszügen aus dem Personenstandsregister ermittelt wird) und allfällige eröffnete und mitgeteilte Verfügungen von Todes wegen stützt, die die Behörde auch dann zu berücksichtigen hat, wenn sie diese aufgrund einer provisorischen