"1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Baden vom 19. Juni 2023 (SE.2021.617) sei aufzuheben und das vor erster Instanz gestellte Begehren vollumfänglich gutzuheissen, welches lautet: 'Es sei ein Erbenschein lautend auf die Gesuchstellerin auszustellen, der sie als Alleinerbin der Güter, Rechte und Beteiligungen der Erblasserin in Spanien ausweist.' 2. Die Vorinstanz sei anzuweisen, die am 14. April 2021 der Erbin B._____ ausgestellte Erbbescheinigung hinsichtlich der Güter, Rechte und Beteiligungen der Erblasserin in Spanien zurückzuziehen.