"1. Das Gesuch der Gesuchstellerin um Ausstellung eines Erbenscheins wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 wird der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen diesen ihr am 26. Juni 2023 zugestellten begründeten Entscheid erhob die Berufungsklägerin beim Obergericht des Kantons Aargau fristgerecht am 5. Juli 2023 Berufung mit folgenden Anträgen: -3-