Diese Einsprache zog sie mit Eingabe vom 30. März 2021 wieder zurück. Am 14. April 2021 wurde der der Berufungsbeklagten vom Gerichtspräsidenten Baden eine Erbbescheinigung ausgestellt, in der sie als Alleinerbin der Erblasserin aufgeführt ist. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 22. April 2023 stellte die Berufungsklägerin beim Bezirksgericht Baden folgenden Antrag: "Es sei ein Erbenscheins lautend auf die Gesuchstellerin auszustellen, der sie als Alleinerbin der Güter, Rechte und Beteiligungen der Erblasserin in Spanien ausweist." 2.2. Am 19. Juni 2023 erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Baden: