Der Kläger hat sich nun aber, trotz entsprechender Ankündigung in seiner Berufung vom 23. Januar 2023, bis heute nicht über seine aktuellen Vermögensverhältnisse ausgewiesen. Im Lichte seines zuletzt dokumentierten Vermögens von immerhin rund Fr. 12'000.00 und mit Blick auf die [...] Pferde in seinem Eigentum (vgl. Erw. 6.3 oben), die mutmasslich einen nicht unwesentlichen Gesamtwert haben dürften (Gegenteiliges hat der Kläger jedenfalls nie behauptet) und - 35 -