10.3. Im Entscheid vom 10. Januar 2023 im Verfahren SF.2022.9 (Erw. 3.2.3 und Erw. 3.2.4) ermittelte das Gerichtspräsidium Q. für die Beklagte gestützt auf die Eckwerte und Überlegungen im angefochtenen Eheschutzentscheid einen monatlichen Überschuss von Fr. 1'000.00 (Einkommen Fr. 5'630.00 abzgl. familienrechtliches Existenzminimum [zzgl. Fr. 300.00] Fr. 4'622.00). Zusätzlich habe die Beklagte für den Februar 2022 eine Nachzahlung von Fr. 4'912.30 erhalten. Dies führe zu einem auf zwei Jahre kumulierten Überschuss von Fr. 28'912.30 (24x Fr. 1'000.00 + Fr. 4'912.30). Damit könne sie die für das Scheidungsverfahren geltend gemachten Prozesskosten von Fr. 20'000.00 decken;