Aus den eingereichten Kontoauszügen per 14. März 2022, die ein Vermögen von Fr. 11'698.10 auswiesen, könne der Kläger nichts zu seinen Gunsten ableiten. Die Höhe des Prozesskostenvorschusses (Fr. 8'630.00) wurde wie folgt begründet: Die Parteien hätten die Gerichtskosten je hälftig mit Fr. 2'113.50 (inkl. Zeugenentschädigungen) zu tragen. Dazu kämen mutmassliche Parteikosten im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs von Fr. 6'515.85 (Grundentschädigung Fr. 2'500.00, Zuschläge von 30 %, 10 % und 30 % für die Duplik, das Gesuch vom 19. November 2021 und für die zweite Hauptverhandlung; Auslagenpauschale von 10 %; Mehrwertsteuer).