6.1 unter Hinweis auf ARNDT/LANGNER, in: Achte Schweizer Familienrecht§Tage, Bern 2016, Neuere Entwicklungen im Recht des nachehelichen Unterhalts in guten finanziellen Verhältnissen, S. 177 ff., S. 184 f.). Die Parteien leben seit dem 15. Januar 2020 (gemäss Darstellung des Klägers) resp. seit dem 1. Juni 2020 (nach Darstellung der Beklagten) getrennt (Erw. 3.2 oben). Nachdem keine der Parteien der anderen eine prozesstaktische Manipulation der - 30 -