Die Hochrechnung ist mathematisch nötig, um die Prämienverbilligung ab Januar 2022, welche wie dargelegt mit Daten für ein ganzes Jahr berechnet wird, bestimmen zu können. Somit resultiert - auf zwölf Monate hochgerechnet - ein Nettoeinkommen der Beklagten von Fr. 67'560.00 (Fr. 5'630.00 x 12). Angesichts dessen, dass die für das Jahr 2022 verfügte Prämienverbilligung auf die finanziellen Verhältnisse im Jahr 2020 abgestützt worden war, als sich das Jahresnettoeinkommen der Beklagten noch auf Fr. 30'456.00 (8x Fr. 1'805.00 + 4x Fr. 4'004.00;