Was die Höhe des Verzichtseinkommens betrifft, hat die Vorinstanz nachvollziehbar erwogen, dass der Kläger vertraglich für 10 ½ Jahre (bis längstens Ende Dezember 2030) auf einen Betrag von Fr. 1'000'000.00 verzichtet, welcher jährlich rund Fr. 95'235.00 resp. monatlich Fr. 7'935.00 entspricht, die der Kläger nun durch den Kaufvertrag zwischen ihm und den Söhnen spart. Schliesslich blieben auch die Ausführungen der Vorinstanz, wonach die "Opportunitätskosten" in etwa dem vom Kläger bislang erzielten Mietzins entsprechen würden, unbestritten.