Dass er die Liegenschaft nie seinen Söhnen habe geben wollen, sei falsch. Alleine aus gesundheitlichen Gründen sei es Zeit geworden, die Verantwortung und die Arbeiten im Zusammenhang mit der Liegenschaft in jüngere Hände zu geben. Er habe im Verkaufszeitpunkt im Sommer 2020 "auch mehr" die finanziellen Mittel gehabt, die Liegenschaft zu unterhalten (Berufung, S. 5 ff.; vgl. schon act. 138 ff., 176 ff.). Die Beklagte bestreitet diese Ausführungen (Berufungsantwort, S. 5 ff.).