die [...] Pferde des Klägers, längstens bis 31. Dezember 2030, zu übernehmen; ein Anspruch auf Barabgeltung der Unterhaltsleistungen bestehe nicht. Der Kläger habe sich für das gesamte Wohnhaus das lebenslängliche und entgeltliche Wohnrecht (Fr. 1'500.00) einräumen lassen. Laut F. sei es am 28. Juni 2012 zu einem exklusiven Vermittlungsvertrag mit Spezialvollmacht für die Reitanlage in R. gekommen. Die G. AG sei bevollmächtigt worden, den Abschluss eines Kaufvertrags zu einem Mindestpreis von Fr. 6'851'000.00 zu vermitteln. Der Maklerauftrag sei bis 31. Dezember 2012 befristet gewesen. Laut F. habe er sich beim Kläger melden können, wenn er weitere Interessenten hatte.