angerechnet worden. Die von der Vorinstanz zu Unrecht nicht berücksichtigten, C. geschuldeten Aufwendungen und Auslagen beträfen das Jahr 2020. C. habe in der Abrechnung vom 18. Januar 2021 geschrieben: "Gleichzeitig erlaube ich mir, meine Aufwendungen und Auslagen des vergangenen Jahres wie folgt zu verrechnen". Es bestehe im Jahr 2020 ein Saldo zu Gunsten von C. von Fr. 18'757.00. Laut Abrechnung 2020 von AA. habe er im Jahr 2020 Provisionen von Fr. 22'271.00 erhalten. Mit diesen habe er das "negative Provisionssaldo" von -Fr. 18'757.50 gegenüber C. begleichen können. Gesamthaft habe im Jahr 2020 nur eine Provision von Fr. 3'513.50 resp.