inkl. anteilsmässiger 13. Monatslohn auf gerundet Fr. 3'966.00 belaufen. Für die Periode vom Mai bis Dezember 2021 habe die Beklagte mit der Lohnauszahlung vom Februar 2022 einen Lohnnachtrag von Fr. 4'912.30 netto inkl. anteilsmässigen 13. Monatslohn erhalten. Das seien pro Monat zusätzlich Fr. 614.00 netto. Ab Januar 2022 habe die Beklagte ihr Arbeitspensum bei der AG. AG auf 100 % erhöht. Ihr monatlicher Nettolohn betrage damit neu Fr. 5'160.75. Hinzu kommt der Anteil am 13. Monatslohn von ungefähr Fr. 470.00. Das ergebe einen anrechenbaren monatlichen Nettolohn von gerundet Fr. 5'630.00.