AF. gearbeitet. Gemäss Lohnausweis 2020 für die Monate Januar bis August 2020 habe der Nettolohn Fr. 14'447.00 betragen. Das ergebe einen monatlichen Nettolohn von rund Fr. 1'805.00. Ab 1. September 2020 habe die Beklagte als Sekretärin in einem 70 %- Pensum bei der AG. AG gearbeitet. Ihr monatliches Nettoeinkommen inkl. Anteil am 13. Monatslohn habe gerundet Fr. 4'004.00 betragen. Im Jahr 2021 habe sich das Nettoeinkommen der Beklagten bei der AG. AG inkl. anteilsmässiger 13. Monatslohn auf gerundet Fr. 3'966.00 belaufen.