30 % für die Zeit vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2021 ins Recht gelegt. Sie habe sich anfangs Jahr während dreier Monate in einer psychiatrischen Klinik befunden. Danach habe sie sich ein- bis zweimal die Woche in Behandlung befunden. Für das Gericht sei belegt, dass die Beklagte ab 1. September 2020 nur 70 % arbeitsfähig gewesen sei. Ausserdem räume der Kläger selber ein, dass sie zusammen entschieden hätten, dass die Beklagte ihr Pensum in [...] reduziere. Es sei daher von den effektiven Einkommen der Beklagten auszugehen: Sie habe bis 31. August 2020 als Anwaltsassistentin für C. in [...] AF. gearbeitet.