Die Beklagte habe kein eigenständiges Einkommen mehr generiert. Es könne daher davon ausgegangen werden, dass es dem neuen Lebensplan der Ehegatten entsprochen habe, dass mit der Aufgabe [...] als [...] und [...] des Klägers auch die Beklagte ihre regelmässige Tätigkeit [...] reduziert bzw. aufgegeben habe, damit sie als Ehepaar mehr Zeit miteinander verbringen konnten. Das Klima zwischen den Parteien könne als vergiftet bezeichnet werden. Beide Parteien seien im Winter / Frühjahr 2020 in psychiatrische Institutionen eingetreten. Daraus sei zu schliessen, dass die Ehesituation – zumindest in der letzten Zeit – sehr belastet gewesen sei.