21. Oktober 2009 enthaltenen Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG (SchKG-Richtlinien; KKS.2005.7). Soweit es die finanziellen Mittel zulassen, ist der gebührende Unterhalt zwingend auf das sog. familienrechtliche Existenzminimum - wozu typischerweise die Steuern gehören, ferner eine (über die im betreibungsrechtlichen Grundbetrag inbegriffenen Auslagen für Telecom / Mobiliarversicherung [vgl. BGE 5A_745/2022 Erw. 3.3]) hinausgehende) Kommunikations- und Versicherungspauschale - zu erweitern.