Anfangs November 2019 habe ihm die Beklagte mitgeteilt, dass sie sich von ihm trennen wolle. Zwischen Weihnachten und Neujahr sei sie zu einer Freundin nach T. gefahren. Nach ihrer Rückkehr bis 15. Januar 2020, als die Beklagte in die psychiatrische AC. eingetreten sei, hätten sie getrennt von Tisch und Bett in der ehelichen Liegenschaft in R. gelebt. Das sei die letzte persönliche Begegnung gewesen. Auf Wunsch der Beklagten habe er ab Mitte Februar 2020 in der AD., Meilen, geweilt. Die Beklagte sei Mitte April 2020 aus der Psychiatrie entlassen worden und habe vorübergehend bei ihrer Schwester gewohnt. Von dort sei sie in ihre jetzige Wohnung gezogen.