Im Weiteren anerkannt sei ein Gesamtbetrag von Fr. 14'036.00 (Zahlungen bis 4. Juli 2020). Diese Beträge - und weitere zwischen den Parteien strittige Forderungen - würden bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren berücksichtigt (Urteil, Erw. 6.3).