des Gerichtes das Getrenntleben noch nicht aufgenommen". Der Kläger mache "unberechtigte Zahlungen" der Beklagten seit 3. Januar 2020 geltend. Er habe jedoch bis 4. Juli 2020 nie interveniert. Zur "Sicherung der güterrechtlichen Ansprüche" bestreite die Beklagte einen Gesamtbetrag von Fr. 36'933.00 (Zahlungen bis 8. Juli 2020); hinzu komme aus Sicht des Gerichts die Zahlung von Fr. 1'815.00 vom 6. Juli 2020 ('E-Banking Auftrag an B.'). Im Weiteren anerkannt sei ein Gesamtbetrag von Fr. 14'036.00 (Zahlungen bis 4. Juli 2020).