'1. [unverändert]. Es wird festgestellt, dass die Parteien seit dem 15.01.2020 getrennt leben.' Eventualiter sei die Sache in Bezug auf die Feststellung des Zeitpunkts der Aufnahme des Getrenntlebens an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Dispositivziffer 3 des [angefochtenen Entscheids] sei wie folgt abzuändern: '3. Es wird festgestellt, dass sich die Parteien für die Dauer des Getrenntlebens gegenseitig keine Unterhaltsbeiträge schulden.' -5-