4. An die geschuldeten Unterhaltsbeiträge werden Zahlungen des Gesuchstellers im Umfang von Fr. 10'327.40 (Zeitraum: 2. Juni 2020 bis 6. Juli 2020) angerechnet. 5. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin für das vorliegende Verfahren akonto Güterrecht einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 8'630.00 zu zahlen." 3. 3.1. Gegen den ihm am 12. Januar 2023 zugestellten Entscheid erhob der Kläger am 23. Januar 2023 fristgerecht Berufung mit den Begehren: "1. Dispositivziffer 1 des [angefochtenen Entscheids] sei wie folgt abzuändern: