2.10. Mit Entscheid vom 10. Januar 2023 im Verfahren SF.2022.9 wies der Gerichtspräsident von Q. das Gesuch der Beklagten vom 14. März 2022 betreffend Prozesskostenvorschuss für das Scheidungsverfahren ab. -4- 2.11. Ebenfalls am 10. Januar 2023 erkannte das Bezirksgericht Q., Präsidium des Familiengerichts, u.a.: "1. Die Parteien werden berechtigt erklärt, den gemeinsamen Haushalt auf unbestimmte Zeit aufzuheben. Es wird festgestellt, dass sie spätestens seit dem 1. Juni 2020 getrennt leben. […]