dem Kläger als Untervermieter und der Beklagten als Untermieterin habe sich die Beklagte unterschriftlich verpflichtet, ab 1. Februar 2022 monatlich im Voraus einen Mietanteil von Fr. 1'500.00 zu bezahlen. Nachdem der Kläger gemäss Zahlungsbefehl und Rechtsöffnungsbegehren die Mietzinse für Mai bis Dezember 2022 fordere, was einem Betrag von Fr. 12'000.00 entspreche, stelle der Untermietvertrag einen provisorischen Rechtsöffnungstitel für diesen Betrag dar. Gemäss Untermietvertrag sei der Mietanteil der Beklagten jeweils monatlich im Voraus zu bezahlen.