sidium des Bezirksgerichts Bremgarten Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und das Rechtsöffnungsbegehren des Klägers in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 7. Februar 2023) sei abzuweisen. 3.2. Das Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten leitete die Beschwerde samt Beilagen am 13. Juli 2023 zuständigkeitshalber an das Obergericht des Kantons Aargau weiter.