2. 2.1. Mit Eingabe vom 18. April 2023 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Bremgarten das Gesuch um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 12'000.00. 2.2. Die Beklagte liess sich innert angesetzter Frist nicht vernehmen. Am 17. Mai 2023 (Postaufgabe) reichte sie eine (verspätete) Stellungnahme ein, welche am 22. Mai 2023 beim Bezirksgericht Bremgarten einging. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 17. Mai 2023: " 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamtes Q._____; Zahlungsbefehl vom 07.02.2023) für den Betrag von Fr. 12'000.00 provisorische Rechtsöffnung erteilt.