1. 1.1. Der Kläger betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 7. Februar 2023 für eine Forderung von Fr. 12'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 31. Dezember 2022. In der Rubrik "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "Offener Mietzins 8 Monate à Fr. 1'500.00 gem. Untermietvertrag (Mai - Dezember), Mietobjekt: X-Strasse, R._____, EFH". 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 10. Februar 2023 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag.